Update: Hornig hat heute die Löschung der Wortmarken „Cold Brew“ beantragt und ein offizielles Statement dazu veröffentlicht. Für uns ist das ein Zeichen, dass Solidarität viel bewirken kann.
Kürzlich wurde Cold Brew als Marke in der Europäischen Union registriert!
„Cold Brew“ ist ein gängiger und anerkannter Begriff für die Zubereitung von Kaffee, ebenso wie Espresso, Eiskaffee, Filterkaffee etc. Dennoch hat die Firma J. Hornig GmbH (eine Darboven–Tochter) den Begriff als Marke in der Europäischen Union eingetragen und sich damit das Monopol auf die Verwendung des Begriffs gesichert.
Als bei einigen Röstern und Cafés die ersten Abmahnungen eintrudelten und klar wurde, dass sich Hornig die freie Bezeichnung „Cold Brew“ durch insgesamt vier Marken beim europäischen Markenamt exklusiv hat schützen lassen (Markennummern 16265969, 16814253,17865178 und 17304007) haben sich 76 kleine Röstereien und Cafés zusammengetan und einen offenen Brief verfasst.
Darin fordern wir:
- Der Begriff „Cold Brew“ bezeichnet eine Zubereitungstechnik und ist ein freier Begriff der Kaffee-Kultur, den sich kein Unternehmen für sich monopolisieren lassen kann.
- Die geschäftliche Nutzung der Bezeichnung „Cold Brew“ für ein „Cold Brew“ Getränk steht jedem Menschen in der Europäischen Union zu und zwar auch dann, wenn der „Cold Brew“ im Glas, in der Flasche, zur Not auch in der Dose, Kunststoff-Flasche oder im Karton verpackt bzw. abgefüllt ist.
- Aufgrund des massiven Eingriffs in unsere Wettbewerbsfreiheit fordern wir Sie auf, die oben genannten Markeneintragungen zu löschen.
Da die Markenrechte europaweit beantragt wurden, gehen wir davon aus, dass die Welle der Solidarität unter den kleinen Röstereien weitergetragen wird und sich sehr schnell viele weitere Kaffeeröstereien aus ganz Europa den Forderungen anschließen werden.
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